Privatgutachten als Beweismittel

Wissen · Erfahrung · Kompetenz

Privatgutachten sind im Sinne des Gesetzes Privaturkunden und gelten als Beweismittel vor Gericht. 

Sie dienen dazu Sachverhalte vorab zu klären, noch bevor es zu möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Dieses Gutachten kann ihre Position im Streitfall erheblich stärken.

Der Privatgutachter wird in der Regel vom Klienten direkt beauftragt, im Gegensatz dazu bedient  sich die Judikatur vorrangig gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger. Warum sollten sie einen Privatgutachter beauftragen?  Achtzig Prozent der erstellten Gutachten sind Privatgutachten. Der gerichtlich beeidete Sachverständige betreibt, seinem Auftrag vom Gericht entsprechend, vorrangig die Ursachenforschung. Im Unterschied dazu erarbeiten wir als Privatsachverständige zusätzlich bereits mögliche Lösungsvorschläge.

Auf Grund langjähriger Erfahrung im Massiv- und Holzbau bieten wir Ihnen nun dieses Service an und erstellen für sie unabhängige Privatgutachten. Dazu steht Ihnen Walter Eberl, MSc, Gerichtssachverständiger für Zimmererarbeiten, in Kooperation mit Dipl. Ing. Hans Günther Gürtler, Gerichtssachverständiger für Bauwesen, zur Verfügung.

 

Unsere Arbeitsbereiche sind:

  • Hochbau und Holzbau
  • Bauthermografie
  • Feuchteschäden an Bauteilen und Baukonstruktionen
    (Schimmelbildung- Kondensat)
  • Gebäudedichtheit – Blower Door
  • Wärmebrückenberechnung
  • Bauteilnachweise
  • Beweissicherung